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AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20 |
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- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer …
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Denn beim Erwerb von derartigen Sachen handelt es sich regelmäßig um eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens, die auch bei einem angeordneten Einwilligungsvorbehalt grundsätzlich nicht der Einwilligung des Betreuers bedarf ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).Die Eignung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts ist hier auch zweifelhaft, weil der Einwilligungsvorbehalt sich nur auf (rechtsgeschäftliche) Willenserklärungen bezieht; tatsächliche Handlungen, wie die Inbesitznahme von Sachen und deren Verbrauch werden hiervon aber nicht erfasst ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).
Im Hinblick darauf kommt eine entsprechende Anordnung etwa in Betracht, wenn das Gericht Feststellungen dazu treffen kann, dass die Maßnahme gleichwohl die erhoffte Wirkung haben kann, wie in den Fällen, in denen die vom Betroffenen üblicherweise aufgesuchten Verkaufsstellen vom Betreuer über den Einwilligungsvorbehalt in Kenntnis gesetzt werden ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).
Bei der Prüfung, ob die Maßnahme auch erforderlich ist, ist aber zunächst zu prüfen, ob derselbe Erfolg nicht mit einem milderen Mittel erreicht werden könnte, nämlich durch die Zuteilung eines entsprechend bemessenen Taschengelds ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f .).
Der Umstand, dass z.B. Rechnungen bzw. Mahnungen den Betreuer evtl. nicht erreichen, stellt ein in die Sphäre des Betreuers fallendes organisatorisches Problem dar, dessen sich der Betreuer anzunehmen hat ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).
- BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für …
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten - was hier aber nicht gegeben ist - kann ein Einwilligungsvorbehalt aber nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen ( BGH , Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 593/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 900 f.; BGH , FamRZ 2015, Seite 1793 ).Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann ( BGH , Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 593/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 900 f.; BGH , FamRZ 2015, Seite 1793 ).
- BGH, 27.04.2016 - XII ZB 593/15
Betreuung: Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten - was hier aber nicht gegeben ist - kann ein Einwilligungsvorbehalt aber nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen ( BGH , Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 593/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 900 f.; BGH , FamRZ 2015, Seite 1793 ).Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann ( BGH , Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 593/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 900 f.; BGH , FamRZ 2015, Seite 1793 ).
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung …
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Auch wenn der Einwilligungsvorbehalt in dem angeordneten Bereich von geringer praktischer Relevanz wäre und dem Betreuer bei seiner Tätigkeit behilflich sein könnte, ändert dies nichts an der erheblichen Eingriffsintensität eines solchen Vorbehalts, der immer auch verhältnismäßig, also insbesondere erforderlich sein muss ( BGH , Beschluss vom 11.07.2018, Az.: XII ZB 399/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seite 1601; BGH , Beschluss vom 24.01.2018, Az.: XII ZB 141/17, u.a. in: NJW 2018, Seite 1255 ).Allein die Unsicherheit darüber, ob der Betroffene geschäftsunfähig ist, vermag die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten zudem auch noch nicht zu rechtfertigen ( BGH , Beschluss vom 24.01.2018, Az.: XII ZB 141/17, u.a. in: NJW 2018, Seite 1255 ).
- BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16
Betreuung: Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder daran zu hindern, sich selbst zu schädigen ( BGH , Beschluss vom 17.05.2017, Az.: XII ZB 495/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 964; BayObLG , FamRZ 1993, Seite 851; BVerfG , NJW 1967, Seiten 1795 ff. ).Zwar ist wohl die Fähigkeit des Erkennens der Notwendigkeit des Einwilligungsvorbehalts bei dem Betroffenen zumindest erheblich eingeschränkt, jedoch genügt diese Feststellung noch nicht, um mit der erforderlichen Sicherheit eine vom freien Willen getragene Ablehnung des Einwilligungsvorbehalts ausschließen zu können ( BGH , Beschluss vom 17.05.2017, Az.: XII ZB 495/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 964; BGH , NJW-RR 2016, Seite 643 ).
- BGH, 03.12.2014 - XII ZB 355/14
Verfahren auf Aufhebung einer Betreuerbestellung: Anforderungen an die …
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Zwar haben insoweit ein Betroffener und seine Verfahrenspflegerin ggf. ein Beschwerderecht gegen eine (Teil-)Aufhebung eines bereits zuvor erlassenen Einwilligungsvorbehalts ( BGH , Beschluss vom 03.12.2014, Az.: XII ZB 355/14 ), wenn der Betroffene ausdrücklich einem Einwilligungsvorbehalt zugestimmt hat.Indem die Verfahrenspflegerin jedoch hier gegen eine Nicht -Anordnung eines - auch bis jetzt noch nicht angeordneten - Einwilligungsvorbehalts vorgeht, obwohl der Betroffene ausdrücklich die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts ablehnt, handelt sie den Wünschen des Betroffenen gemäß § 1821 BGB zuwider und verstößt sie mit ihrer Beschwerde zumindest gegen das Verschlechterungsverbot ( BGH , Beschluss vom 03.12.2014, Az.: XII ZB 355/14;… Jakosch , in: Sternal, 21. Aufl. 2023, § 59 FamFG, Rn. 78 ).
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16
Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes …
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Denn die erheblich in Freiheitsrechte des Betroffenen eingreifende Anordnung des Einwilligungsvorbehalts in der Vermögenssorge lässt sich nur rechtfertigen, wenn ihre Voraussetzungen auch in der zur Überprüfung gestellten Entscheidung verlässlich tatsächlich festgestellt worden sind ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 136/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 517; BGH , Beschluss vom 19.01.2011, Az.: XII ZB 256/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 649 f. ).Ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich der Vermögenssorge kann aber nur dann angeordnet werden, wenn verlässlich tatsächlich festgestellt worden ist, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Vermögens von erheblicher Art hier vorliegt ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 136/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 517; BGH , Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 7/16, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 711 f. ).
- BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Vielmehr entsteht ein beachtlicher Gegensatz zwischen Wohl und Wille des Betroffenen erst dann, wenn die Erfüllung der Wünsche des Betroffenen höherrangige Rechtsgüter des Betroffenen gefährden oder seine gesamte Lebens- und Versorgungssituation erheblich verschlechtern würde ( BGH , Urteil vom 22.07.2009, Az.: XII ZR 77/06, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2814 f.; KG Berlin , Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 1 W 161/08, u.a. in: NJW-RR 2010, Seiten 150 f. ). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder daran zu hindern, sich selbst zu schädigen ( BGH , Beschluss vom 17.05.2017, Az.: XII ZB 495/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 964; BayObLG , FamRZ 1993, Seite 851; BVerfG , NJW 1967, Seiten 1795 ff. ). - BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10
Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens
Auszug aus AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
Denn die erheblich in Freiheitsrechte des Betroffenen eingreifende Anordnung des Einwilligungsvorbehalts in der Vermögenssorge lässt sich nur rechtfertigen, wenn ihre Voraussetzungen auch in der zur Überprüfung gestellten Entscheidung verlässlich tatsächlich festgestellt worden sind ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 136/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 517; BGH , Beschluss vom 19.01.2011, Az.: XII ZB 256/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 649 f. ). - BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16
Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt
- BGH, 16.03.2016 - XII ZB 455/15
Betreuungsverfahren: Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Ausschluss …
- BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17
Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche …
- BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18
Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten …
- BGH, 06.02.2019 - XII ZB 504/18
Betreuungsverfahren: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im …
- KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08
Betreuung: Antrag eines Betreuers auf Genehmigung der Inanspruchnahme eines …
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
- OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06
Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei …